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Dies bedeutet für uns:

  • Es findet normaler Regelbetrieb im regulären Klassenverband in den dafür vorgesehenen Klassenräumen statt.
  • Schülerinnen und Schüler, für die eine medizinische Notwendigkeit für die Befreiung vom Präsenzunterricht besteht, benötigen ein ärztliches Attest.

Folgende Hygienebestimmungen gilt es zu beachten:

  • Eine Mund-Nasen-Bedeckung (medizinische oder FFP2-Maske) muss in allen Gebäuden sowie auf dem gesamten Schulgelände (Mensa: nicht am Platz) getragen werden. Die großen Pausen sind davon ausgenommen.
  • Am Platz kann der Mund-Nasen-Schutz abgenommen werden.
  • Das Betreten des Schulgeländes ist nur den Schülerinnen und Schülern sowie Bediensteten erlaubt; alle anderen Personen melden sich bitte vorab telefonisch an.
  • Das Betreten des Schulgeländes ist für unsere Schülerinnen und Schüler ab 7.45 Uhr möglich. Bitte schicken Sie Ihr Kind nicht früher. Denken Sie bitte daran, Ihrem Kind ausreichend Mundschutze für den jeweiligen Unterrichtstag mitzugeben!

Aktuelle Informationen des Ministeriums finden Sie zudem auf der folgenden  Seite:

https://add.rlp.de/de/themen/schule/corona/